Übertritt Kurzgymnasium Bern: Der ultimative Eltern-Guide

Veröffentlicht am 28. Mai 2026 um 07:47

Schnell beantwortet: Wie funktioniert der Übertritt ans Kurzgymnasium im Kanton Bern? Der Übertritt in das erste Jahr des Kurzgymnasiums (GYM1) erfolgt im deutschsprachigen Kantonsteil in der Regel nach der 8. oder 9. Klasse. Der Kanton Bern setzt auf ein duales System. Dein Kind kann entweder durch das schulische Empfehlungsverfahren prüfungsfrei aufgenommen werden oder es qualifiziert sich über das Bestehen der kantonalen Aufnahmeprüfung. Wichtig: Im deutschsprachigen Teil dürfen Jugendliche vor dem 1. Mai des Eintrittsjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Inhaltsverzeichnis

1) Das Empfehlungsverfahren: Mehr als nur gute Noten
2) Plan B: Die kantonale Aufnahmeprüfung
3) Besonderheiten: Nachteilsausgleich und Schulwahl
4) Nützliche Quellen und Links für Deine Planung

Autor: Damian Leiser

Qualifikation: Zertifizierter Nachhilfelehrer (IFLW) und Mitgründer von Masterly

1) Das Empfehlungsverfahren: Mehr als nur gute Noten

Das Empfehlungsverfahren ist der übliche Weg, um prüfungsfrei ans Gymnasium zu kommen. Wer aber denkt, dass ein Notendurchschnitt von 5,0 automatisch dafür reicht, irrt sich. Die Lehrpersonen schauen sich nämlich das Gesamtbild an.

Die Jugendlichen werden in vier Fächern beurteilt: Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Gesellschaft (NMG). In jedem dieser Fächer gibt es zwei Bereiche, die bewertet werden:

  • Die fachliche Leistung: Wie gut wird der Schulstoff verstanden und angewendet?

  • Die Arbeitsweise und Persönlichkeit (methodische und personale Kompetenzen): Hier schauen die Lehrpersonen zum Beispiel darauf, ob das Kind einsatzfreudig ist, selbstständig und konzentriert arbeitet, wie es das eigene Lernen plant und wie es mit Fehlern umgeht.

Weil es vier Fächer gibt, die in je zwei Bereichen bewertet werden, entstehen am Ende acht einzelne Teilbeurteilungen. Damit der Übertritt ins Gymnasium klappt, muss das Kind in mindestens sechs dieser acht Bereiche ein «empfohlen» erhalten. Das nennt man die sogenannte «6-von-8-Regel».

Ganz wichtig: Sie als Eltern müssen Ihr Kind für dieses Verfahren bis spätestens zum 1. Dezember online anmelden.

2) Plan B: Die kantonale Aufnahmeprüfung

Für Kinder, die keine Empfehlung erhalten haben oder von einer Privatschule kommen, ist die Aufnahmeprüfung der Weg ins Gymnasium. Die Anmeldung dafür muss bis spätestens zum 15. Februar online gemacht werden. Die Prüfungen selbst finden dann im März statt.

Damit alles fair abläuft, gibt es zwei verschiedene Prüfungen: Eine Serie für Schülerinnen und Schüler aus dem 8. Schuljahr und eine anspruchsvollere Serie für Jugendliche aus dem 9. Schuljahr oder einem Zwischenjahr.

Geprüft werden folgende Fächer:

  • Deutsch: schriftlich (120 Minuten)

  • Mathematik 1: schriftlich (60 Minuten) – hier geht es um die Grundlagen wie Rechnen und Benennen.

  • Mathematik 2: schriftlich (60 Minuten) – hier geht es um komplexeres Denken, Erforschen und Darstellen.

  • Französisch schriftlich: (60 Minuten)

  • Französisch mündlich: (5 Minuten) – das ist ganz wichtig! Die Jugendlichen werden in kleinen Dreiergruppen für jeweils fünf Minuten mündlich geprüft.

Am Ende entstehen aus diesen ganzen Tests vier Endnoten. Um die Aufnahmeprüfung zu bestehen, müssen genau zwei strenge Bedingungen erfüllt sein:

  1. Wenn man alle vier Noten zusammenzählt, muss man auf mindestens 16 Punkte kommen (das entspricht einem Durchschnitt von 4,0).

  2. Es dürfen höchstens zwei Noten schlechter als eine 4 sein.

3) Besonderheiten: Nachteilsausgleich und Schulwahl

Falls Dein Kind eine ärztlich diagnostizierte Beeinträchtigung (wie Dyslexie oder ADHS) hat, kannst Du einen Nachteilsausgleich beantragen. Hierbei werden die Rahmenbedingungen angepasst, beispielsweise durch Zeitzuschläge, die inhaltlichen Lernziele bleiben aber identisch. Dieser Antrag muss zwingend zusammen mit einem Fachgutachten bis zum 15. Februar eingereicht werden.

Eine erfreuliche Nachricht: Das kantonale Kurzgymnasium ist für Einwohner des Kantons Bern schulgeldfrei. Auch wenn Du bei der Anmeldung eine Wunschschule angeben kannst, gibt es kein einklagbares Recht auf diesen Platz. Bei Platzmangel oder zur besseren Verteilung kann der Kanton Schülerinnen und Schüler an andere Standorte umteilen.

4) Quellen und nützliche Links

Der Kanton Bern besticht durch eine hohe Transparenz. Zur optimalen Vorbereitung findest Du hier die wichtigsten offiziellen Links:

Bereit für den Übertritt? Mit Masterly ans Ziel!

Die Vorbereitung auf das Kurzgymnasium erfordert Fokus, Ausdauer und die richtige Strategie. Genau hier kommt Masterly ins Spiel. Überlasse den Übertritt Deines Kindes nicht dem Zufall! Unsere erfahrenen Tutoren kennen das Berner Schulsystem in- und auswendig. Ob gezieltes Training für die Aufnahmeprüfung anhand alter Serien oder die Stärkung der methodischen Kompetenzen für das Empfehlungsverfahren – wir begleiten Dein Kind individuell und stressfrei ans Ziel. Buche noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch und starte die optimale Vorbereitung!