Übertritt ans Langzeitgymnasium Zug: So funktioniert das Verfahren

Veröffentlicht am 25. Juni 2026 um 09:39

Das letzte Jahr der Primarschule ist für viele Familien eine intensive Zeit. Der Übertritt ans Langzeitgymnasium ist ein grosser Meilenstein, der oft von Unsicherheiten begleitet wird. Anders als viele andere Kantone setzt der Kanton Zug jedoch auf Dialog statt auf punktuellen Prüfungsstress.

Hier erfährst du im Detail, wie das Zuger Übertrittsverfahren funktioniert, worauf du bei der Begleitung deines Kindes achten solltest und wie sogar ein späterer Wechsel aus der 1. Sekundarklasse abläuft.

Inhaltsverzeichnis

1) Der reguläre Weg aus der 6. Klasse: Prüfungsfrei und ganzheitlich
2) Die Alternative: Der direkte Übertritt aus der 1. Sekundarklasse
3) Das Sicherheitsnetz: Was passiert bei «Fehlender Einigung»?
4) Der letzte Schritt: Die Schulortzuteilung
5) Offizielle Quellen & nützliche Links

Autor: Damian Leiser

Qualifikation: Zertifizierter Nachhilfelehrer (IFLW) und Mitgründer von Masterly

1) Der reguläre Weg aus der 6. Klasse: Prüfungsfrei und ganzheitlich

Der Kanton Zug kennt seit 1993 ein prüfungsfreies Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Es gibt keinen generellen Eintrittstest, den alle Kinder absolvieren müssen.

Die Zuweisung stützt sich auf eine Gesamtbeurteilung durch die Lehrperson. Für das Langzeitgymnasium gibt es dabei einen Orientierungswert von 5.2.

  • Dieser Wert ist der Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und «Natur, Mensch, Gesellschaft» (NMG).

  • Massgebend sind hierfür das 2. Semester der 5. Klasse und das 1. Semester der 6. Klasse.

Wichtig zu wissen: Dieser Wert von 5.2 ist kein starrer Mindestdurchschnitt, sondern dient den Lehrpersonen als Richtwert. Er kann begründet «übersteuert» werden, da stets die Gesamtentwicklung des Kindes – inklusive personaler und sozialer Kompetenzen wie Selbstständigkeit und Konfliktfähigkeit – massgeblich bleibt.

2) Die Alternative: Der direkte Übertritt aus der 1. Sekundarklasse

Hat es in der 6. Klasse nicht ganz gereicht oder ist der Knopf erst später aufgegangen? Kein Problem. Das Zuger System ist durchlässig und bietet die Chance, während der 1. Sekundarklasse direkt ins Langzeitgymnasium zu wechseln.

Dieser Weg funktioniert sehr ähnlich, ist aber an einen sehr frühen Zeitplan gebunden:

  • Voraussetzung: Es muss in den ersten Monaten der 1. Sekundarklasse eine «deutliche Unterforderung» des Kindes feststellbar sein.

  • Die Fächer: Auch hier gilt ein Orientierungswert von 5.2. Er setzt sich jedoch aus anderen Fachbereichen zusammen: Deutsch, Mathematik sowie zu einem weiteren Drittel aus «Räume, Zeiten, Gesellschaften» (RZG) und «Natur und Technik» (NT).

  • Die Fristen: Ein definitiver Übertritt ans Gymnasium erfolgt bereits bis spätestens am 1. Dezember. Der Zuweisungsentscheid muss in einem Gespräch zwischen Lehrperson und Erziehungsberechtigten sogar schon bis spätestens am 8. November (bzw. Einreichung bis 10. November) gefällt werden.

3) Das Sicherheitsnetz: Was passiert bei «Fehlender Einigung»?

Egal ob in der 6. Klasse oder in der 1. Sekundarklasse – es kann vorkommen, dass sich Eltern, Kind und Lehrperson im Zuweisungsgespräch schlichtweg nicht einigen können.

In diesem Fall wird das Formular «Fehlende Einigung» ausgefüllt und die sogenannte Übertrittskommission I des Kantons übernimmt die Entscheidung.

  • Der Abklärungstest: Nur bei einer «fehlenden Einigung» kommt es zu einer obligatorischen schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik.

  • Termin 6. Klasse: Für Primarschulkinder findet dieser Test Ende März bzw. anfangs April statt.

  • Termin 1. Sekundarklasse: Für Sekundarschulkinder findet der Test bereits im letzten Drittel des Monats November statt.

Die Übertrittskommission prüft den Test sowie alle Zeugnisse und Aufsätze und fällt anschliessend den definitiven Entscheid.

4) Der letzte Schritt: Die Schulortzuteilung

Im Kanton Zug wird das Langzeitgymnasium an drei gleichwertigen Standorten angeboten: Zug, Menzingen und Rotkreuz.

Bei der Anmeldung gilt die «eingeschränkte freie Schulwahl». Familien können ihren Wunschort angeben. Sind jedoch Standorte überlastet, muss der Kanton Umteilungen vornehmen. Das mit Abstand wichtigste Kriterium für solche Zuteilungen ist die Dauer des Schulwegs mit dem ÖV oder dem Fahrrad. Argumente wie Freundeskreise an einer anderen Schule oder Vereinsmitgliedschaften führen in der Regel nicht zur Aufhebung einer Zuteilung.

Gut begleitet ans Langzeitgymnasium mit Masterly

Das Zuger System belohnt Konstanz, eine ganzheitliche Entwicklung und eine gute Arbeitshaltung. Überlasse den Übertritt deines Kindes nicht dem Zufall oder unnötigem Stress.

Kontaktiere Masterly noch heute! Mit unserer massgeschneiderten Nachhilfe stärken wir die fachlichen sowie methodischen Kompetenzen deines Kindes, damit der Orientierungswert von 5.2 – sei es in der 6. Klasse oder im rasanten Übertrittsfenster der 1. Sekundarklasse – realistisch und ohne ständigen Druck erreicht wird. Sollte es zu einer «Fehlenden Einigung» kommen, bereiten wir dein Kind zudem fokussiert und nervenschonend auf den Abklärungstest vor. Wir evaluieren den aktuellen Stand deines Kindes und erstellen einen individuellen Förderplan – damit dem erfolgreichen Start am Langzeitgymnasium nichts im Weg steht.

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