Übertritt ans Kurzgymnasium Baselland: Der ultimative Ratgeber für Eltern

Veröffentlicht am 14. März 2026 um 13:38

Kurz & bündig: Wie funktioniert der Übertritt ins Kurzgymnasium im Kanton Basel-Landschaft? Der Übertritt nach der dritten Klasse der Sekundarschule erfolgt für die meisten Schülerinnen und Schüler prüfungsfrei. Massgeblich sind stattdessen die schulischen Leistungen. Es gilt eine strenge Doppelbedingung: Dein Kind muss im Zeugnis einen bestimmten allgemeinen Notendurchschnitt erreichen und gleichzeitig eine exakt definierte Punktesumme in sechs Kernfächern vorweisen. Das Januarzeugnis der 3. Sekundarklasse ist dabei alles entscheidend.

Für Eltern ist das komplexe System rund um den Übertritt oft eine Herausforderung. In diesem Artikel schlüsseln wir die exakten Bedingungen auf, erklären die Tücken des Januarzeugnisses und zeigen, für wen die eigentliche Aufnahmeprüfung gedacht ist.

Inhaltsverzeichnis

1) Die magische Formel: Notenschnitt und Punktesumme
2) Der «Gatekeeper»: Warum das Januarzeugnis alles entscheidet
3) Die zentrale Leistungsabklärung (Aufnahmeprüfung)
4) Ausblick: Die neue Ära ab 2027/2028 (WEGM-Reform)
5) Wichtige Quellen & Nützliche Links

Autor: Damian Leiser

Qualifikation: Zertifizierter Nachhilfelehrer (IFLW) und Mitgründer von Masterly

1) Die magische Formel: Notenschnitt und Punktesumme

Das kantonale System verfolgt die Philosophie, dass eine kontinuierliche Leistung aussagekräftiger ist als eine punktuelle Prüfung. Doch die Anforderungen sind mathematisch unerbittlich. Es reicht nicht, musische Fächer für einen guten Schnitt zu nutzen – die akademischen Kernfächer entscheidenSo sehen die harten Fakten aus:

  • Leistungszug P (Progymnasiales Niveau): Ein allgemeiner Notendurchschnitt von mindestens 4.0 aus allen promotionsrelevanten Fächern ist Pflicht. Zudem muss in den Kernfächern eine Punktesumme von mindestens 34.5 erreicht werden. Ein reiner 4.0-Schnitt in diesen Fächern reicht dafür nicht aus.

  • Leistungszug E (Erweitertes Niveau): Der allgemeine Notendurchschnitt muss bei mindestens 5.0 liegen. Die Punktesumme in den Kernfächern muss mindestens 40.5 betragen.

  • Gewichtung der Kernfächer: Die Noten in Deutsch und Mathematik fliessen doppelt (Faktor 2) in die Berechnung der Punktesumme ein. Die Fächer Englisch, Französisch, Biologie und Physik werden einfach (Faktor 1) gewichtet. Schwächen in Deutsch oder Mathe wiegen also besonders schwer.

2) Der «Gatekeeper»: Warum das Januarzeugnis alles entscheidet

Ein grosser psychologischer Faktor ist die zeitliche Dimension des Übertritts. Die Entscheidung fällt nicht erst im Sommer, sondern wird massgeblich durch das Zwischenzeugnis im Januar geprägt.

  • Erfolg im Januar: Werden beide Bedingungen (Notenschnitt und Punktesumme) im Januarzeugnis erfüllt, ist die grösste Hürde genommen. Halten sich die Noten auch im Juni-Zeugnis, erfolgt die definitive Aufnahme.

  • Das Scheitern im Januar: Wer im Januar auch nur einen Bruchteil eines Punktes zu wenig hat, für den bleibt die Tür ans Gymnasium im regulären Verfahren für dieses Schuljahr rechtlich verschlossen. Exzellente Noten im Juni können dieses Defizit dann nicht mehr heilen.

  • Leistungsabfall im Sommer: Ruht sich ein Kind nach einem guten Januarzeugnis aus und erfüllt im Juni nur noch eine der beiden Bedingungen, erfolgt die Aufnahme lediglich provisorisch. Dies sorgt für enormen Druck in den ersten Monaten am Gymnasium.

3) Die zentrale Leistungsabklärung (Aufnahmeprüfung)

Es gibt im Kanton Basel-Landschaft eine klassische Aufnahmeprüfung, die sogenannte «zentrale Leistungsabklärung». Aber Achtung: Sie ist kein Auffangnetz für reguläre Sekundarschülerinnen und -schüler der Züge P und E, welche die Noten knapp verfehlt haben.

Für wen ist die Prüfung? Die Teilnahme ist extrem restriktiv und exklusiv für folgende Gruppen vorgesehen:

  • Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen (ohne kantonale Übertrittsvereinbarung).

  • Quereinsteiger ausserhalb des regulären Schulzyklus.

  • Zuzüger aus dem Ausland oder anderen Kantonen.

Was wird geprüft? Die zentralisierte Prüfung testet ausschliesslich die Fächer Deutsch und Mathematik.

  • Deutsch (60 Minuten): Geprüft werden Textverständnis, Grammatik, Orthographie und freie Textproduktion.

  • Mathematik (60 Minuten): Unterteilt in 15 Minuten hartes Kopfrechnen ohne Hilfsmittel und 45 Minuten komplexe Aufgaben mit Taschenrechner (ausschliesslich das Modell TI-30 ECO RS ist erlaubt).

  • Das Resultat: Es gibt keine detaillierten Noten. Die Prüfung gilt lediglich als «bestanden» oder «nicht bestanden». Eine Wiederholung bei Nichtbestehen ist rechtlich ausgeschlossen.

4) Ausblick: Die neue Ära ab 2027/2028 (WEGM-Reform)

Planst du den Übertritt deines Kindes für das Schuljahr 2027/2028? Dann stellt dein Kind den ersten Jahrgang dar, der unter den neuen Regeln der «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM) lernt. Das Gymnasium wird dadurch noch anspruchsvoller. Es müssen zwingend sechs statt bisher fünf Maturitätsprüfungen abgelegt werden. Zudem gibt es neue, moderne Schwerpunktfächer wie Philosophie/Psychologie, während stark spezialisierte Sprachen wie Italienisch, Griechisch und Russisch als Schwerpunktfächer gestrichen werden.

6) Quellen und nützliche Links

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Der Weg ans Gymnasium im Baselbiet verlangt Höchstleistungen in den Kernfächern und eine clevere strategische Planung – besonders im alles entscheidenden ersten Semester. Fällt es deinem Kind schwer, die geforderten Punktesummen in Deutsch oder Mathematik zu erreichen? Oder steht eine anspruchsvolle zentrale Leistungsabklärung für Privatschüler bevor?

Überlasse die schulische Zukunft deines Kindes nicht dem Zufall. Wir bei Masterly bieten zielgerichtetes Coaching, fundierte Prüfungsvorbereitung und massgeschneiderte Nachhilfe, die exakt auf die Baselbieter Übertrittsbedingungen abgestimmt ist.